Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 II SGB IX) – rechtliche Anforderungen, Probleme und Chancen
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Bei Störungen aufgrund krankheitsbedingter Einschränkungen soll der Arbeitgeber nicht zuerst an die Möglichkeit der Trennung denken, sondern im Gegenteil alles dafür tun, dass es nicht soweit kommt. Deshalb gibt das SGB IX den Arbeitgebern die Verpflichtung auf, bei Vorliegen dieser Voraussetzungen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Hilfe anzubieten, um diese Störungen zu vermeiden.
Der Erhalt des Arbeitsplatzes und der Gesundheit soll das oberste Ziel sein.
Diese sozialrechtliche Vorgabe hat auch erheblichen Einfluss in arbeitsrechtlichen Bereichen erlangt, vor allem wenn es um krankheitsbedingte Kündigungen geht.
Eine ordnungsgemäße Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements bringt dem Arbeitgeber daher in vielen Bereichen Sicherheit und Vorteile.
Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Inhalt des BEM
Beteiligte am BEM
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes BEM
Datenschutzrechtliche Anforderungen
Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung von Personal-/Arbeitnehmer- und Schwerbehindertenvertretung
Rechtliche Auswirkungen einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung
Beispiele für Dienst-/ Betriebsvereinbarungen
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden