Der Tarifvertrag der AOK oder IKK als arbeitsrechtliche Grundlage
Die Tarifverträge von AOK und IKK stellen die arbeitsrechtliche Grundlage in den entsprechenden Bereichen dar und regeln zudem die Besonderheiten, die stark angelehnt an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sind.
Es gibt allerdings spezifische Regelungen, die abweichen.
Das Seminar legt die spezifischen Regelungen der Tarifverträge von AOK und IKK dar und behandelt die gesamten arbeitsrechtlichen Grundlagen vom Bewerbungsverfahren bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Es vermittelt die grundlegend notwendigen Kenntnisse für Personaler und Führungskräfte. Auch Personal- und Betriebsräte sollten sich diese Kenntnisse aneignen.
Die aktuelle Rechtsprechung spielt natürlich eine zentrale Rolle.
Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Besonderheiten bei der Bewerbung von schwerbehinderten Menschen
Auswahl und Abschluss des Arbeitsvertrages
Probezeit
Nebenabreden
Teilzeitanspruch
Befristete Arbeitsverträge
Die Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern
Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers
Ärztliche Untersuchungen
Nebentätigkeiten
Probleme des Arbeitszeitrechts
Sonderformen der Arbeit
Das Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeitkonten
Urlaub und Arbeitsbefreiung
Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss
Grundlagen der Entgeltzahlung
Rechte und Pflichten im Krankheitsfall
Beendigung des Arbeitsverhältnisses