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Seminar: Personalauswahl und Stellenbesetzung in der öffentlichen Verwaltung
Transparenz, Rechtssicherheit und Chancengleichheit bei der Personalauswahl sind für öffentliche Arbeitgeber nicht nur Gebot, sondern rechtliche Pflicht.
Stellenbesetzungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung unterliegen besonderen Anforderungen:
Nach Art. 33 Abs. 2 GG ist die Auswahl allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen – diskriminierungsfrei, objektiv und nachvollziehbar. Dabei stellen aktuelle Entwicklungen im Beamten- und Tarifrecht, Vorgaben aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie neue Rechtsprechung, etwa zur Gestaltung von Anforderungsprofilen, Beurteilungen oder Auswahlgesprächen, Personalverantwortliche zunehmend vor Herausforderungen.
Im Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und typischen Fallstricke der Personalauswahl und erfahren, wie ein Verfahren rechtssicher gestaltet wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei auch der Beteiligung von Gremien, dem Umgang mit schwerbehinderten sowie internationalen Bewerbenden und den rechtlichen Folgen von Verfahrensfehlern.
Ziel ist es, Ihre Auswahlverfahren rechtssicher, diskriminierungsfrei und nachvollziehbar zu gestalten – und damit Personalentscheidungen dauerhaft tragfähig abzusichern.
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