Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers
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Das Direktionsrecht gilt als wesentliches Steuerungsinstrument für Arbeitgeber und Vorgesetzte gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf zu sichern. Häufig stellt sich für Vorgesetzte und Führungskräfte jedoch die Frage, welche Anordnungen sie geben dürfen und wo die Grenzen hierfür verlaufen. Gerade im öffentlichen Dienst wird das Direktionsrecht des Arbeitgebers häufig als „weit“ oder „umfassend“ dargestellt.
Auch Beschäftigte stellen sich ab und zu die Frage, ob gewisse Anordnungen befolgt werden müssen oder nicht.
Art und Umfang des Direktionsrechts stellen daher eine zentrale Frage im Arbeitsrecht dar.
Das Seminar erläutert die wesentlichen Aspekte des Direktionsrechts aus BGB und Tarifvertrag und stellt die Anforderungen an die richtige Anwendung und die Grenzen in der Praxis dar.
Weiterer Schwerpunkt ist dabei die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen (Personal- und Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie Gleichstellungsbeauftragte).
Inhalt der Arbeitsleistung
Auswirkungen von Stellenbeschreibungen, Arbeitsvertrag, Eingruppierung
Besondere Situationen, z. B. korrigierende Herabgruppierung, vorübergehende Übertragung höher- oder geringwertiger Tätigkeiten
Zuweisung und Neuverteilung von Aufgaben
Ort der Arbeitsleistung
Zeitliche Festlegung der Arbeitsleistung
Auswirkungen der Beteiligung von Personalvertretungen
Änderungskündigung und Vertragsänderung
Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden