Recht

Das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

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Das Direktionsrecht gilt als wesentliches Steuerungsinstrument für Arbeitgeber und Vorgesetzte gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf zu sichern. Häufig stellt sich für Vorgesetzte und Führungskräfte jedoch die Frage, welche Anordnungen sie geben dürfen und wo die Grenzen hierfür verlaufen. Gerade im öffentlichen Dienst wird das Direktionsrecht des Arbeitgebers häufig als „weit“ oder „umfassend“ dargestellt.

Auch Beschäftigte stellen sich ab und zu die Frage, ob gewisse Anordnungen befolgt werden müssen oder nicht.

Art und Umfang des Direktionsrechts stellen daher eine zentrale Frage im Arbeitsrecht dar.

Das Seminar erläutert die wesentlichen Aspekte des Direktionsrechts aus BGB und Tarifvertrag und stellt die Anforderungen an die richtige Anwendung und die Grenzen in der Praxis dar.

Weiterer Schwerpunkt ist dabei die Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen (Personal- und Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie Gleichstellungsbeauftragte).

Inhalt der Arbeitsleistung

 

Auswirkungen von Stellenbeschreibungen, Arbeitsvertrag, Eingruppierung

 

Besondere Situationen, z. B. korrigierende Herabgruppierung, vorübergehende Übertragung höher- oder geringwertiger Tätigkeiten

 

Zuweisung und Neuverteilung von Aufgaben

 

Ort der Arbeitsleistung

 

Zeitliche Festlegung der Arbeitsleistung

 

Auswirkungen der Beteiligung von Personalvertretungen

 

Änderungskündigung und Vertragsänderung

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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