Recht

Befristete Arbeitsverträge im Hochschul- und Forschungsbereich – das Wissenschaftszeitvertragsgesetz

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Befristete Arbeitsverträge spielen im wissenschaftlichen Bereich eine erhebliche Rolle und sind fester Bestandteil der Personalarbeit. Das zugrundeliegende Wissenschaftszeitvertragsgesetz wurde in der Vergangenheit mehrfach geändert. Diese Änderungen werfen immer wieder neue Fragen auf.

Das Seminar setzt sich mit allen Problemen auseinander, die das Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit sich bringt, natürlich unter Beachtung der Regelungen des TzBfG. Dies ist Grundlage eines rechtssicheren Vorgehens bei der Befristung von wissenschaftlichem Personal, aber auch von eng mit ihnen zusammenarbeitenden Nichtwissenschaftlerinnen und Nichtwissenschaftlern.

Rechtsgrundlagen der Befristung

  • Gesetzliche Grundlagen (Europarecht, TzBfG, BEEG, WissZeitVG)

  • Formvorschriften und Zitiergebot (WissZeitVG, TzBfG)

  • Verhältnis von WissZeitVG, TzBfG und Tarifvertrag

 

Begriffsbestimmungen

  • Hochschule und Forschungseinrichtung

  • Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

  • Wissenschaftliche Dienstleistungen

  • Wissenschaftliche Hilfstätigkeiten

 

Befristung nach dem WissZeitVG

  • WissZeitVG als Lex specialis

  • Geltungsbereich des WissZeitVG

  • Befristungen in der ersten Qualifizierungsphase

  • Befristung in der „Post-doc-Phase“

  • Qualifizierungsziele und angemessene Befristungsdauer

  • Anrechnung von Bonuszeiten

  • Vertragsverlängerung

  • Verlängerung der Höchstbefristungsdauer

  • Befristung von studentischen Hilfskräften

  • Drittmittelbefristung

 

Befristung nach dem TzBfG

  • Befristung ohne und mit Sachgrund

  • Anforderungen an den Sachgrund

  • Anzahl zulässiger Befristungen / „Kettenbefristungen“

  • Befristung des nichtwissenschaftlichen Personals bei Drittmittelfinanzierung

 

Allgemeine Vorschriften der Befristung

  • Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot

  • Weiterbeschäftigung über das Vertragsende hinaus

  • Kündigung befristeter Arbeitsverträge

  • Entfristungsklage und Klagefrist

 

Rechte der Arbeitnehmervertretung

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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