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Seminar: Das Arbeits- und Tarifrecht für Versorgungsbetriebe (TV-V)

Der TV-V bildet die arbeitsrechtliche Grundlage in Versorgungsbetrieben. Jede*r Personaler*in und jede Führungskraft muss die Grundstrukturen des TV-V daher beherrschen. Auch für die Mitglieder der Arbeitnehmervertretung sind diese Grundsätze unentbehrlich.

Viele Fachkräfte, die zuvor mit den sonstigen öffentlichen Tarifen wie dem TVöD oder TV-L zu tun hatten, sind überrascht über die Flexibilität des TV-V. Er lässt größere Spielräume bei der arbeitsrechtlichen Gestaltung, was allerdings auch zu Unsicherheiten führt.

Das Seminar soll in allen arbeitsrechtlich relevanten Bereichen für größere Rechtssicherheit sorgen und ist praxisnah gestaltet.



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