Dienstpostenbewertung

Dienstpostenbewertung nach dem PIW-Verfahren

Anlass für die Entwicklung eines eigenen Bewertungsverfahrens war die Entscheidung des Bundesverwaltungs-
gerichts vom 30.06.2011. Die Bündelung von Dienstposten und eine damit einhergehende Topfwirtschaft wurde hierdurch stark eingeschränkt und eine Ämterbewertung im Sinne einer Dienstpostenbewertung gefordert. Die Zuordnung einer Funktion zu mehreren Ämtern einer Laufbahngruppe ist zwar nach der Neuregelung des § 18 BBesG erlaubt, Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen eines sachlichen Grundes wie das BVerfG in seiner Entscheidung vom 16.12.2015 bestätigt hat.

Pfeile Dienstposten

Obwohl also vom Gesetzgeber eine sachgerechte Dienstpostenbewertung verlangt wird, gibt es weder von gesetzlicher Seite noch durch die Rechtsprechung Vorgaben, nach welchem System die Bewertung vorzunehmen ist.

In das PIW-Verfahren sind die langjährigen Erfahrungen der beiden Verfasserinnen im Bereich der (Dienstposten-)Bewertung eingeflossen. Mit Hilfe eines Stufenwertzahlverfahrens nach dem analytischen Ansatz wird jeder Dienstposten einzeln bewertet.

...

Vorteile des PIW-Verfahrens

  • Das Verfahren ist unabhängig von der Art der Verwaltung und ist somit anwendbar in Kommunal-, Bundes- oder Landesverwaltungen, gleichermaßen wie in Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder kirchlichen Verwaltungen.
  • Das Verfahren wurde auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen der beiden Verfasserinnen im Bewertungsbereich
    entwickelt und an zahlreichen Musterstellen aus unterschiedlichen Verwaltungen erprobt.
  • Die Bewertungsmerkmale sind zeitgemäß formuliert und orientieren sich an den aus der tariflichen Bewertung bekannten Begrifflichkeiten. Somit kann bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe auf die jahrzehntelange Rechtsprechung des BAG zurückgegriffen werden, womit ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleistet ist.

Kreise Dienstposten

Seminare Hintergrundbild