Als Trainerin werde ich immer wieder in Schulungen und Seminaren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern angesprochen, wie man eigentlich Dozent/in oder Trainer/in wird.

Aufgrund der zunehmenden Arbeitszeitflexibilisierung oder der Möglichkeit von Teilzeitmodellen ist eine solche Nebentätigkeit für Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst zunehmend interessant und reizvoll.

Nach Feststellung des LAG Niedersachsen bilden alle auszuübenden Tätigkeiten der Sachgebietsleitung einen Arbeitsvorgang. Dessen Arbeitsergebnis ist die umfassende Leitung des Sachgebietes.

Die Tätigkeiten erfüllen nicht das Tarifmerkmal der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung. 

Die Begründung des LAG Niedersachsen für seine Entscheidung erfahren Sie in unserem Artikel.

 

- Schnell fit in 4 Modulen - 

Kaum etwas bewegt unsere öffentlichen Kunden zurzeit so stark wie das Thema Recruiting – zu viele offenen Stellen, gravierender Fachkräftemangel, kaum ausreichend qualifizierte interne Bewerbende und viele Einstellungen von neuen Mitarbeiter*innen, die mit dem Rechtsrahmen und den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes nicht ausreichend oder gar nicht vertraut sind.

Das 1 x 1 Recruiting RECHT im öD

Die Modulreihe Recht vermittelt in vier kompakten Online-Kurzformaten praxisnah die wichtigsten Grundlagen und neuesten Urteile für die rechtssichere Gestaltung von Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst.

Wie Führungskräfte und das Personalmanagement mit den aktuellen Herausforderungen praktisch umgehen können und welche Praxis-Modelle und Tools für „Führung im Mixed Mode“ funktionieren, steht im Mittelpunkt dieses Artikels. 

Wenn in den nächsten Jahren die Babyboomer in Rente gehen, werden viele Führungsstellen vakant und nur schwer zu besetzen sein. Die Gründe hierfür sind vielfältig und komplex – ebenso wie die Probleme, die für viele öffentliche Häuser dadurch entstehen,

Die Klägerin war als Fallmanagerin in einem Jobcenter tätig. Fallmanager*innen betreuen – anders als Arbeitsvermittler*innen – diejenigen Leistungsberechtigten, bei denen bestimmte Vermittlungshemmnisse bestehen, etwa mangelhafte Deutschkenntnisse oder Erkrankungen, die einer Vermittlung entgegenstehen.

Wie verhält es sich, wenn neben den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen in einer Entgeltgruppe Tätigkeitsbeispiele formuliert sind? Darüber hatte im Mai dieses Jahres das LAG Rheinland-Pfalz zu entscheiden (5 Sa 389/20).

Im Deutschen Qualifikationsrahmen stehen Ingenieure, Techniker und Meister auf der 6. Bildungsebene. Daraus kann aber nicht hergeleitet werden, dass Techniker und Meister wie Ingenieure eingruppiert werden, wie eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 01.07.2020 zeigt.

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