Das Führen von Personalgesprächen ist für Personaler Teil der täglichen Praxis. Fest steht, dass Beamte und Beschäftigte verpflichtet sind, an diesen Personalgesprächen teilzunehmen, soweit Sachverhalte besprochen werden sollen, die das Weisungsrecht des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers betreffen. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich.