Das 1 x 1 Recruiting im öD – jetzt auch mit 4 neuen Modulen zu RECHT

Die Modulreihe Recht vermittelt in vier kompakten Online-Kurzformaten praxisnah die wichtigsten Grundlagen und neuesten Urteile für die rechtssichere Gestaltung von Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst.

Die Klägerin war als Fallmanagerin in einem Jobcenter tätig. Fallmanager*innen betreuen – anders als Arbeitsvermittler*innen – diejenigen Leistungsberechtigten, bei denen bestimmte Vermittlungshemmnisse bestehen, etwa mangelhafte Deutschkenntnisse oder Erkrankungen, die einer Vermittlung entgegenstehen.

- Schnell fit in 4 Modulen - 

Kaum etwas bewegt unsere öffentlichen Kunden zurzeit so stark wie das Thema Recruiting – zu viele offenen Stellen, gravierender Fachkräftemangel, kaum ausreichend qualifizierte interne Bewerbende und viele Einstellungen von neuen Mitarbeiter*innen, die mit dem Rechtsrahmen und den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes nicht ausreichend oder gar nicht vertraut sind.

Wie verhält es sich, wenn neben den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen in einer Entgeltgruppe Tätigkeitsbeispiele formuliert sind? Darüber hatte im Mai dieses Jahres das LAG Rheinland-Pfalz zu entscheiden (5 Sa 389/20).

Im Deutschen Qualifikationsrahmen stehen Ingenieure, Techniker und Meister auf der 6. Bildungsebene. Daraus kann aber nicht hergeleitet werden, dass Techniker und Meister wie Ingenieure eingruppiert werden, wie eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 01.07.2020 zeigt.

Als Trainerin werde ich immer wieder in Schulungen und Seminaren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern angesprochen, wie man eigentlich Dozent/in oder Trainer/in wird.

Aufgrund der zunehmenden Arbeitszeitflexibilisierung oder der Möglichkeit von Teilzeitmodellen ist eine solche Nebentätigkeit für Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst zunehmend interessant und reizvoll.

Das öffentliche bzw. kirchliche Dienstrecht der Bundesrepublik unterscheidet zwischen Beamten und Beschäftigten/Arbeitnehmern (früher Angestellte und Arbeiter). Die Bezahlung der Beamten (Besoldung) richtet sich nach den Besoldungsgesetzen des Bundes, der Länder sowie der entsprechenden Regelungen der Kirchen. Die Bezahlung der Arbeitnehmer richtet sich dagegen nach tarifvertraglichen Regelungen.

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