Recht

Befristungsrecht – Das gesetzliche und tarifliche Befristungsrecht in der Praxis der öffentlichen Personalverwaltungen (TzBfG und TVöD-Bund/VKA, TV-L)

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Befristete Arbeitsverträge sind auch für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Deutschland ein unverzichtbares Instrument in der Personalverwaltung.
Neben der Notwendigkeit, durch Krankheit, Elternzeit oder Sonderurlaub zeitweise wegfallende Beschäftigte sachgrundbefristet zu ersetzen, sind auch kalendermäßige Befristungen oder Befristungen zur Erprobung innerhalb oder außerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse wesentliche arbeitsvertragliche Instrumente eines flexiblen und effektiven Mitarbeitereinsatzes.

Das Seminar zeigt die Möglichkeiten und Bedingungen für befristete Arbeitsverträge nach TzBfG, TVöD-Bund/VKA bzw. TV-L und andere gesetzliche Befristungsmöglichkeiten auf.

Besondere Schwerpunkte sind dabei die Gestaltungsmöglichkeiten und Probleme bei befristeten Arbeitsverträgen.

Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen: das Befristungsrecht nach TzBfG

  • Führung auf Probe und Führung auf Zeit: die ergänzenden tariflichen Regelungen nach TVöD-Bund/VKA und TV-L

  • Schriftformgebot und die Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen

  • Das Vorbeschäftigungsverbot bei befristeten Arbeitsverträgen – Prüfung nach den Maßstäben des BAG und des BVerfG

  • Missbrauchskontrolle bei befristeten Arbeitsverträgen – das Ampelschema des BAG

  • Beteiligungsverfahren bei erneuter/ weiterer Befristung und Entfristung

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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