Recht

Disziplinarmaßnahmen bei Beamtinnen und Beamten

Es gibt Dienstpflichtverletzungen, die nicht bestraft werden und doch das kostbarste stehlen: die Zeit. *** Präsenz-Seminar ***

Während sich die überwältigende Mehrheit der Beamtinnen und Beamten rechtstreu und integer verhält, beschränken sich die Fälle von Dienstpflichtverletzungen auf wenige Personen. Dennoch können auch Einzelfälle das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig beschädigen.

Wie sind diese Dienstpflichtverletzungen zu ahnden und welche Formalien sind im Verfahren zu beachten?

Diesen Fragen gehen wir in dem Seminar auf den Grund und vermitteln einen strukturierten Überblick über das Disziplinarrecht.

Allgemeine Grundsätze des Disziplinarverfahrens

  • Legalitäts- und Opportunitätsprinzip

  • Einschränkungen des Disziplinarverfahrens bei Straf-/Bußgeldverfahren

  • Aussetzungsmöglichkeiten

  • Maßnahmeverbot infolge von Zeitablauf

 

Das behördliche Disziplinarverfahren

  • Anforderungen an die Einleitungsverfügung

  • Vorläufige Dienstenthebung

  • Das Ermittlungsverfahren

  • Rechte des Beamten im Disziplinarverfahren, z. B. Anspruch auf Akteneinsicht

  • Beweismittel und Beweisverwertungsverbote

 

Die Disziplinarmaßnahmen

  • Die einzelnen Disziplinarmaßnahmen: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge etc.

  • Zweistufentheorie zur Feststellung der richtigen Disziplinarmaßnahme

  • Gebot der Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle

  • Milderungsgründe, z. B. überlanges Disziplinarverfahren

  • Konsequenzen der unterschiedlichen Disziplinarmaßnahmen für Personalentscheidungen, z. B. für Beförderungen

 

Dienstpflichtverletzungen

  • Die Top 5 der Dienstvergehen
    1. Vernachlässigung dienstlicher Aufgaben
    2. Störung des Betriebsfriedens
    3. Pflichtverletzungen im Vorgesetzten-/Untergebenenverhältnis
    4. Verletzung der Wahrheitspflicht
    5. Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst

  • Bestechlichkeit

  • Außerdienstliche Pflichtverletzungen, z. B. „Schuldenmachen“ und Verkehrsdelikte

Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden

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