Zur Höhergruppierung von Hausmeister*innen gab es in letzter Zeit verschiedene interessante Urteile vom BAG.

In unserem Kommentar war die Bedienung, Überwachung und Konfiguration der Schließanlage ausschlaggebend für das Urteil.

 

Die Klägerin war als Fallmanagerin in einem Jobcenter tätig. Fallmanager*innen betreuen – anders als Arbeitsvermittler*innen – diejenigen Leistungsberechtigten, bei denen bestimmte Vermittlungshemmnisse bestehen, etwa mangelhafte Deutschkenntnisse oder Erkrankungen, die einer Vermittlung entgegenstehen.